Bei Krankheit des Kindes
Kann Ihr Kind aus gesundheitlichen Gründen mal nicht die Einrichtung besuchen, bitte ich Sie, mir kurz Bescheid zu geben. Denn kranke Kinder wollen von den Eltern umsorgt werden.
Bei Krankheit der Tagesmutter:
Bin ich aus gesundheitlichen oder einem anderen Grund einmal nicht in der Lage die Betreuung Ihres Kindes wie vereinbart durchzuführen, teile ich es Ihnen unverzüglich mit. In diesem Fall obliegt es Ihnen sich um eine Ersatzbetreuung für Ihr Kind zu kümmern.